Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


links:gema

GEMA-Pauschalvertrag

In der folgenden Tabelle kannst du den aktuellen Abfrage-Stand bzgl. der Pauschalvereinbarung deines Schulträgers nachsehen.


Mit dem Inkrafttreten eines neu aufgelegten Pauschalvertrags zwischen dem Freistaat Thüringen und der GEMA werden Thüringer Vereine (auch Schulfördervereine) im Jahr 2025 spürbar entlastet. Der neue Vertrag gilt ab dem 1. Mai 2025 und hat eine Laufzeit bis Ende 2027, was für die Betroffenen eine Planungssicherheit von über zwei Jahren bedeutet. Für das laufende Jahr stehen insgesamt 200.000 EUR zur Verfügung. In den darauffolgenden Jahren beläuft sich das finanzielle Volumen auf jeweils 300.000 EUR. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen mit Sitz in Thüringen können ab sofort weiterhin die GEMA-Vergütungen für bis zu vier Veranstaltungen jährlich vom Land übernehmen lassen.

Die Anmeldung erfolgt unkompliziert über das GEMA-Onlineportal unter: www.gema.de/portal

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden sich auf der Website der GEMA unter: www.gema.de/ehrenamtliche-vereine-in-thueringen

Fragen können direkt an das GEMA-KundenCenter unter dem Stichwort „Ehrenamt“ oder über das GEMA-Hilfecenter gestellt werden: www.gema.de/hilfe


Schulübersicht GEMA-Abfrage

Letzte Aktualisierung: lädt...
Schulname ⬍ Ort ⬍ Schulträger ⬍ GEMA ⬍
Made with claude.ai by Eric Weber


  1. Stadtverwaltung Jena: Jede schulische Veranstaltung muss eigenverantwortlich von der Schule separat gemeldet werden unter 030-1200210-5 (Mo.-Fr. 07:00-18:00Uhr), dann bekommt die Schule ein Formular zugeschickt und dies wird ausgefüllt zurück gesendet.
  2. Der Pauschalvertrag läuft über die Dachorganisation „Bund der Freien Waldorfschulen“ in Stuttgart
  3. Die evangelischen Schulen können bei Musikwiedergabe im Rahmen von Gottesdiensten oder Veranstaltungen an den Rahmenverträgen der EKD partizipieren.
    https://www.ekd.de/Download-Formulare-Recht-22192.htm
    Darüber hinaus könnten Vereinbarungen der Bundesländer zur Anwendung kommen, soweit diese die Schulen in Trägerschaft der Kirchen eingeschlossen sind.
    https://www.gema.de/de/w/pauschalvertrag-thueringen-2025
  4. Der VDD (Verband der Diözesen Deutschlands) hat für alle kirchlichen Einrichtungen einen Pauschalvertrag, der auch die Schulen mit einbezieht, mit der GEMA geschlossen.
  5. Die jeweiligen Veranstaltungen werden durch die Schulen bei der GEMA angemeldet. Die Gebühren dafür trägt der Schulträger.
  6. Als VDP-Mitglied (Verband deutscher Privatschulen) und/oder des BVMW (Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft) gibt es die Möglichkeit Preisnachlässe zu bekommen. In der Regel halten sich die Preisnachlässe im Rahmen von 20-30%.
  7. Es wird aktuell von mir geprüft, ob es einen Pauschalvertrag der Landesregierung gibt, der es allen Fördervereinen der Schulen ermöglicht, in einem bestimmten Rahmen kostenfreie Veranstaltungen durchzuführen. Alle Infos gibt's demnächst hier und natürlich auch in unserem Newsletter
Cookies helfen bei der Bereitstellung von Inhalten. Diese Website verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information
links/gema.txt · Zuletzt geändert: von Eric Weber