In der folgenden Tabelle kannst du den aktuellen Abfrage-Stand bzgl. der Pauschalvereinbarung deines Schulträgers nachsehen.
Mit dem Inkrafttreten eines neu aufgelegten Pauschalvertrags zwischen dem Freistaat Thüringen und der GEMA werden Thüringer Vereine (auch Schulfördervereine) im Jahr 2025 spürbar entlastet. Der neue Vertrag gilt ab dem 1. Mai 2025 und hat eine Laufzeit bis Ende 2027, was für die Betroffenen eine Planungssicherheit von über zwei Jahren bedeutet. Für das laufende Jahr stehen insgesamt 200.000 EUR zur Verfügung. In den darauffolgenden Jahren beläuft sich das finanzielle Volumen auf jeweils 300.000 EUR. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen mit Sitz in Thüringen können ab sofort weiterhin die GEMA-Vergütungen für bis zu vier Veranstaltungen jährlich vom Land übernehmen lassen.
Die Anmeldung erfolgt unkompliziert über das GEMA-Onlineportal unter: www.gema.de/portal
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden sich auf der Website der GEMA unter: www.gema.de/ehrenamtliche-vereine-in-thueringen
Fragen können direkt an das GEMA-KundenCenter unter dem Stichwort „Ehrenamt“ oder über das GEMA-Hilfecenter gestellt werden: www.gema.de/hilfe
| Schulname ⬍ | Ort ⬍ | Schulträger ⬍ | GEMA ⬍ |
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